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8. MARPOL-ÄndV

Art 1

Achte Verordnung über Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen

Das von der Bundesrepublik Deutschland in London am 9. Juni 1998 unterzeichnete und von der Konferenz der Vertragsparteien am 26. September 1997 beschlossene Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (BGBl. 1982 II S. 2; 1984 II S. 230), zuletzt geändert durch die Entschließung (MEPC. 95(46) vom 27. April 2001 (BGBl. 2002 II S. 2942), wird in Kraft gesetzt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Die V ist nach ihrem Art. 5 iVm Bek. v. 27.2.2013 II 394 am 19.5.2005 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013020003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2df062e6bda20c4972569812c22d6f38959a2e38147f6f2c42b8e422e9c83234

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