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MarktFoFAngAusbV

§ 10Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung

Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR082800006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5900ce5ad9770a7130b05bd2af85c2db908e54281a8768c53896201044565793

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