MarketGestAusbV
Anlage 2(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing - Zeitliche Gliederung -
- 2.1
- Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung und
- 2.2
- Teamarbeit und Kooperation
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.4
- Informations- und Kommunikationssysteme
- 1.4
- Umweltschutz,
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e,
- 4.
- Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte
- 3.1
- Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
- 3.2
- Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
- 6.1
- Entwurf und Planung, Lernziel a,
- 6.2
- Umsetzung, Lernziele a und b,
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Kundenorientierte Kommunikation,
- 2.6
- Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele a, b, f und g,
- 6.1
- Entwurf und Planung, Lernziele b bis k,
- 6.2
- Umsetzung, Lernziele c bis f,
- 7.1
- Beschaffung,
- 7.2
- Kalkulation
- 3.1
- Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
- 3.2
- Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e,
- 4.
- Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte,
- 6.1
- Entwurf und Planung, Lernziel a,
- 6.2
- Umsetzung, Lernziele a und b,
- 5.
- IT-Anwendungen,
- 7.4
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- 2.4
- Informations- und Kommunikationssysteme
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.5
- Qualitätssicherung
- 2.3
- Kundenorientierte Kommunikation,
- 2.6
- Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben,
- 7.4
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- 7.3
- Erfolgskontrolle
- 3.1
- Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
- 3.2
- Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung,
- 6.1
- Entwurf und Planung,
- 6.2
- Umsetzung
- 5.
- IT-Anwendungen,
- 7.1
- Beschaffung,
- 7.2
- Kalkulation
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 30.6.2009 I 1714
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR092200004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f6bb932379239e1d8c15d844e0cc9927f2737de9b684892cfb0da187b11b2b2b