MarkenG§8Bek 98-05
II.
Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
- 1.
- Name, Abkürzung, Emblem und Siegel (in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch), der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (Anlage 2).Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 14. April 1975 (BGBl. I S. 962).
- 2.
- Name, Abkürzung und Siegel (in Englisch, Französisch und Spanisch) und Emblem (sowohl farbig als auch schwarz-weiß) der Welthandelsorganisation (Anlage 3),
- 3.
- Abkürzung (in Englisch und Französisch) und Emblem des Hohen Kommissars für Flüchtlinge (Anlage 4),
- 4.
- Name, Abkürzung und Emblem (in Spanisch und Portugiesisch) des Südlichen Gemeinsamen Marktes (MERCOSUR) (Anlage 5),
- 5.
- Emblem (sowohl farbig als auch schwarz-weiß), Name und Abkürzung der Europäischen Agentur für die Bewertung Medizinischer Erzeugnisse (EMEA) (Anlage 6),
- 6.
- Emblem und Name (in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Anlage 7),
- 7.
- Abkürzung und Name (in Spanisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch), Emblem (sowohl farbig als auch schwarz-weiß) des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Anlage 8).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR121600998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1691f62abd39f23c292ef70e7e04a0aff2f5764fdd653fcc65681223e04f6354