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MarkenG§8Bek 95

Anlage 1Estnisches Kontrollzeichen für Gegenstände aus Edelmetall

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Fundstelle: BGBl. I 1995, 1587)
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR158700995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fbe940fe6f50d9b72dff7a140b11fe56a03fcf911495bae43a4176eff183b543

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