MarkenG§8Bek 2000-04
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
- 1.
- die Flagge der "Internationalen Atomenergie-Organisation" (Anlage 1),
- 2.
- das Emblem der "Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum" (Anlage 2),
- 3.
- Name, Abkürzung und Embleme des "Inernationalen Büros für Maß und Gewicht" (Anlage 3)
Dieses Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 27. März 2000 (BGBl. I S. 445).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR073700000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12d4e5bef1ff8a11917178f6ba049ad7caa67f13d1f4a21eddcf87784ce1c95b