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MarkenG§8Bek 2000-04

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR073700000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 12d4e5bef1ff8a11917178f6ba049ad7caa67f13d1f4a21eddcf87784ce1c95b

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