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MarkenG§8Bek 02

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Bundesministerium der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR375400002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5696f950cde5db7bd0035e6e1a499553dd45a11a4b42d627a8ac7717dfad5ea4

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