MarkenG§8Bek 00-03-27
AnlageAmtliches Prüf- und Gewährzeichen der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit von informationstechnischen Systemen und Komponenten
Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(schwarze Schrift auf türkis-grünem Hintergrund)
erteilt vom
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR044510000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bb94cc06850a94ca5debba597f25614431cff87b54baef4b5ccdc3329e772c50