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MarkenG§8Bek 00-03-27

(XXXX)

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass das folgende Prüf- und Gewährzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist:
"Deutsches IT-Sicherheitszertifikat erteilt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (Anlage).
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 20. Juli 1999 (BGBl. I S. 1723).
Bundesministerium der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR044510000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bb94cc06850a94ca5debba597f25614431cff87b54baef4b5ccdc3329e772c50

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