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MarkenG§8Bek97

Anlage 3Emblem und Siegel der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

(Inhalt: nicht darstellbares Emblem und Siegel,
Fundstelle: BGBl. I 1997, 554)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR055100997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6829cdf76e2516525c379d68094cbb49fdc43999625a0ef5504a8006b5144bc8

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