MarkenG§8Bek97
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
- 1.
- Name, Abkürzung und Emblem der Internationalen Organisation für Auswanderung (Anlage 1),
- 2.
- Flagge, Name und Abkürzung der Internationalen Fernmeldeunion sowie Namen und Abkürzungen ihrer drei Bereiche (Anlage 2),
- 3.
- Emblem und Siegel der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (Anlage 3)
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. August 1996 (BGBl. I S. 1358).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR055100997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6829cdf76e2516525c379d68094cbb49fdc43999625a0ef5504a8006b5144bc8