Zum Gesetzesinhalt

Münz50PfBek 1972

Schlußformel

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig

Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017260972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2fb37820bc958bd58a2968eb797f2e101ba7900aaad079718e2e595a735df68a

XML-Quelle beim Herausgeber