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LwErzgSchulproTeilnV

§ 3(weggefallen)

Verordnung zur Durchführung der Teilnahme der Länder am Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 20.10.2021 I 4727

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR128800017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3ab8d4b43b682fef3d1d94c91a32fa188aa99345f5d6a172658d6db39285fad5

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