LwAusbV 1995
§ 4Ausbildungsberufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
- 1.
- der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes,
- 1.4
- Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- 1.5
- Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 2.
- Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
- 2.1
- Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- 2.2
- Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 2.3
- Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
- 2.4
- Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 3.
- Pflanzenproduktion,
- 3.1
- Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
- 3.2
- Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen,
- 3.3
- Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte;
- 4.
- Tierproduktion,
- 4.1
- Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
- 4.2
- Nutzen von Tieren;
- 5.
- betriebliche Ergebnisse.
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Quellenkennung: BJNR016800995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0a28b31f11096c1aec7df4b35e22b5d9bb59b9210443142f92af265565d8a7c