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LuftVStAbsenkV 2023

§ 1Steuersätze 2023

Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2023 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2023 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:12,73 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:32,25 Euro,
3.
in anderen Ländern:58,06 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR206200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4332283be91e56c8c0b9cd1eec0a86d54a09e9b4b614f054556c93020ffb6725

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