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LuftVStAbsenkV 2023

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2023 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2023 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR206200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4332283be91e56c8c0b9cd1eec0a86d54a09e9b4b614f054556c93020ffb6725

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