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LuftVODV 98

Allgemeine Hinweise

Achtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen
Rückwirkend in Kraft durch Art. 3 Nr. 2 G v. 23.7.1992 I 1370 mWv 23.10.1986
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR518510986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da57f2ddc1c9abb8a99dfe413fc792456872cb0fbd27d0addb0b8ad9e8e19aa1

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