Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 98

Achtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR518510986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da57f2ddc1c9abb8a99dfe413fc792456872cb0fbd27d0addb0b8ad9e8e19aa1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis