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LuftVODV 238

Allgemeine Hinweise

Zweihundertachtunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR508830008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e7bdcf17cc17425ce64a61e5df5d07ef1758db40b8c35fb250ca73feac1a6f5

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