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LuftVODV 238

Zweihundertachtunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR508830008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e7bdcf17cc17425ce64a61e5df5d07ef1758db40b8c35fb250ca73feac1a6f5

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