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LuftVODV 192

Allgemeine Hinweise

Hundertzweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Überschrift (bezeichnet als Kurzbezeichnung): IdF d. Art. 1 Nr 1 V v. 19.1.2017 BAnz AT 02.02.20217 V1 mWv 27.4.2017
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR509500999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a54caf68cac6d960f820e5562823a9311dde09f73cfc74718cab3050fd846aa

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