Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 192

Hundertzweiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Bautzen)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR509500999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a54caf68cac6d960f820e5562823a9311dde09f73cfc74718cab3050fd846aa

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis