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LuftVODV 161

Allgemeine Hinweise

Hunderteinundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Überschrift: IdF d. Art. 1 V v. 25.4.1997 BAnz Nr. 93, 6298 mWv 19.6.1997
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR501210996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8d193ae4e01fc3395c7620a7d784dc27b3abe84957b6df0a715aaacae9304674

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