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LuftVODV 161

Hunderteinundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR501210996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8d193ae4e01fc3395c7620a7d784dc27b3abe84957b6df0a715aaacae9304674

XML-Quelle beim Herausgeber

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