2. DVLuftPersV
Anlage 10ALehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (zu § 13)
Theoretische Einweisung
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- Rechtliche Bestimmungen
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- Sicherheitsmindesthöhe
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- Flugplan
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- Kunstflugräume
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- Einweisung in das Rettungssystem
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- Menschliche Belastbarkeit (in Ergänzung zu HPL)
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- Unterweisung in Rettungsmanöver (Notfallstandards), Beenden von
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- Rückensteilspirale
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- Orientierungsverlust im Rückenflug
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- Einsatz von Bremsklappen
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- Rückwärts-Slide
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- Figurenabbruch
Praktische Ausbildung
Die Übungen sind zunächst mit Lehrer und danach im Alleinflug durchzuführen. Das Ziel ist die sichere Beherrschung der Kunstflugfiguren und die richtige Reaktion bei Fehlern.
Zu Beginn der Flugausbildung muss sich der Bewerber mit dem für die Ausbildung und Prüfung vorgesehenen Luftfahrzeugmuster im Normalflug und in überzogenen Flugzuständen vertraut machen. Das Luftfahrzeug ist dabei in allen zugelassenen Geschwindigkeitsbereichen zu fliegen. Die Einweisung ins Trudeln muss vor dem ersten Alleinflug zum Üben der Kunstflugfiguren erfolgen.
Bodeneinweisung
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- Handhabung des Rettungsfallschirms/Rettungssystems
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- Erklärung des Flugzeugmusters
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- Erläuterungen anhand des Flughandbuches des jeweiligen Luftfahrzeuges
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- Erklärung des V-n-Diagramms sowie des Lastvielfachen
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- Einweisung in Sicherheitsgrenzen bei Überlastung
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- Trimmplan
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- Einweisung in den Führerraum
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- Überprüfung der Flugklarheit des Luftfahrzeuges gemäß Klarliste und mit Hilfe der Bordpapiere
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- Überprüfung vor jedem Start
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- Zusätzliche Überprüfung für den Kunstflug gemäß Klarliste
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- Kunstflugkonfiguration
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- Richtiges Anschnallen
Überziehen
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- Überziehverhalten
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- Langsamflug
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- Erfliegen der Mindestfahrt
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- ohne Klappen
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- mit verschiedenen Klappenstellungen
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- mit und ohne Motorkraft
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- High-Speed-Stall
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- Richtiges Beenden des Sackfluges durch Verringerung des Anstellwinkels
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- Erkennen des Abreißens der Strömung und Wirkung des Seitenruders nach Strömungsabriss und beim Abkippen
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- Richtiges Beenden des Abkippens durch Gegenseitenruder und Verringerung des Anstellwinkels
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- Schiebeflugzustände im Langsamflug
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- Wiederholung der Übung des Überziehens bei Schiebeflugzuständen
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- Richtiges Beenden des Abkippens bzw. des Trudelns
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- Langsamflug und Schiebeflugzustände im Kurvenflug
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- Orientierung im Rückenflug
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- Horizontalflug in Rückenlage mit mindestens 45 Grad Richtungsänderung
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- Steigflug in Rückenlage
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- Sinkflug in Rückenlage
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- Erkennen und Beenden von Gefahrensituationen
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- Überziehen (sofern das Luftfahrzeug dies erlaubt)
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- Sackflugzustände im Rückenflug (sofern das Luftfahrzeug dies erlaubt)
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- Einleiten aus Horizontalfluglage gemäß Flughandbuch
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- Beenden unter Berücksichtigung der besonderen Eigenarten und der Nachdreheigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeugmusters
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- Vorzeitiges Beenden oder Nachdrehen (innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Grenzen) durch Nachsteuern korrigieren
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- Einleiten und Ausleiten über der Grundlinie
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- Richtiges Beenden des Trudelns
Anmerkung: Die Übungen sollen über einer markanten, möglichst geraden Grundlinie geflogen werden. Vor Beginn und immer wieder auch während der Übungen ist der Luftraum zu beobachten. Es ist darauf zu achten, dass der Kunstflugraum und die Grundrichtung eingehalten werden.
Bei den Übungen und Kunstflugfiguren ist der Gashebel so zu bedienen, dass ein Überdrehen des Motors vermieden, aber auch immer die beste und wirtschaftlichste Leistung erzielt wird. Die für die jeweiligen Kunstflugfiguren maßgebenden Geschwindigkeiten sind dem Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuges zu entnehmen.
Überschlag (Looping)
Überschlag (Looping) aus Normalfluglage nach oben
Turn
Luftfahrzeug steigt senkrecht in die Höhe, verliert dabei immer mehr an Fahrt. Wenn der Stillstand fast erreicht ist, Luftfahrzeug rechts oder links um die Hochachse fächerartig drehen, bis Nase senkrecht nach unten steht Senkrechter Sturzflug in derselben Bahn, in der das Luftfahrzeug gestiegen ist langsam abfangen
Anmerkung: Turns mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der Motordrehrichtung durchgeführt. Turns in die Gegenrichtung sind in der Ausbildung zu demonstrieren, auf die Unterschiede ist hinzuweisen.
Gesteuerte Rolle
Gesteuerte Rolle rechts und links
Abschwung (Rollenkehre)
Luftfahrzeug aus Horizontalfluglage mit einem Steigwinkel von 30 bis 45 Grad je nach Luftfahrzeugmuster hochziehen
Halbe gesteuerte Rolle (rechts und links) in Rückenlage
5/8 Überschlag (Looping) nach unten
Aufschwung (Immelmann)
Halber Überschlag (Looping) aus Normalfluglage nach oben
Mit halber gesteuerter Rolle (rechts und links) aus Rückenlage in Normalfluglage
Üben des Prüfungsprogramms rechts und links
Üben des Prüfungsprogramms im Alleinflug
Stand: Geändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR506000006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 830b5b983959eb49ce3b2fcb0ab812f02f6b1e48a3a9b605c568cd031e597ba8