2. DVLuftPersV
Anlage 8BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer (zu § 11)
Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft
- -
- Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste
- -
- Anlassen der Triebwerke
- -
- Überprüfung der Triebwerke und Systeme
- -
- Start
- -
- Normales Startverfahren
- -
- Notstartverfahren
- -
- Start mit simuliertem Triebwerksausfall
- -
- Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter
- -
- Übergang zum Horizontalflug
- -
- Steigflug bis auf „Prallhöhe“ und Flug in „Prallhöhe“
- -
- Horizontalmanöver und stationärer Horizontalflug
- -
- Kurvenflug
- -
- Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke
- -
- Orientierung, einschließlich Kleinorientierung, Koppelnavigation
- -
- Windbestimmung
- -
- Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren Entwicklung
- -
- Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten
- -
- Fliegen auf vorgegebenen Kursen über Grund nach Sicht
- -
- Standortbestimmung mit Hilfe von Funknavigationsinstrumenten
- -
- Führung des Flugdurchführungsplanes
- -
- Bestimmung der Überhitzung („Superheat“)
- -
- Beurteilung der Massen von Ballast, Kraftstoff, Feuchtigkeit auf der Hülle
- -
- Rechnerische Ermittlung der statischen Schwere (Faustformeln)
- -
- „Erfliegen“ der statischen Schwere
- -
- Normaler Sinkflug
- -
- Notsinkflug
- -
- Einordnung in den Flugplatzverkehr
- -
- Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall
- -
- mit unterschiedlicher statischer Schwere (einschließlich Schwere < 0)
- -
- mit simuliertem Triebwerkausfall
Sprechfunkverkehr
Gebrauch der Klarlisten
Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft
Notverfahren
- -
- Triebwerksbrand/-ausfall
- -
- Rauch/Feuer im Führerraum/Passagierkabine/Frachtraum
- -
- Systemausfälle (Hüllendrucksystem, Hydrauliksystem, Elektrik, Instrumente, etc)
- -
- „Free ballooning“ (Ausfall der gesamten Antriebsanlage)
- -
- Notablassen des Traggases nach Notlandung und Evakuierung der Passagiere/Besatzung (Bergerolle)
Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.
Stand: Geändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR506000006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 830b5b983959eb49ce3b2fcb0ab812f02f6b1e48a3a9b605c568cd031e597ba8