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LuftEBV

§ 4Hinweispflicht

Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen

Spätestens vor dem Anlassen der Triebwerke, während des Abrollens zum Start und vor Beginn des Endanflugs sind die Fluggäste vom Luftfahrzeughalter oder von der Luftfahrzeugbesatzung in geeigneter Weise über die für elektronische Geräte geltenden Betriebseinschränkungen und Verbote zu unterrichten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Die V ersetzt V v. 1.3.1999 I 239 (LuftEBV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026600008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 078b4b4181109bd86e0ceb6640b69c6667624448ac39e2ac8d3db767ee15fb68

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