1. DV LuftBO
§ 3Unfallverhütung und Flugsicherheitsprogramm *% (zu OPS 1.035 und 1.037)
- 1.
- Gefahren identifizieren,
- 2.
- die Umsetzung der zur Erreichung der angestrebten Sicherheitsziele erforderlichen Maßnahmen sicherstellen,
- 3.
- eine fortlaufende Überwachung und regelmäßige Bewertung des erreichten Sicherheitsstandes (Safety Level) gewährleisten,
- 4.
- darauf ausgerichtet sein, den Sicherheitsstand insgesamt fortlaufend zu verbessern,
- 5.
- das Sicherheitsbewusstsein innerhalb der Organisation des Luftfahrtunternehmers fördern.
- 1.
- eine Strategie des Unternehmens zur Gewährleistung und Verbesserung des Sicherheitsstandes,
- 2.
- das Programm zur Gewährleistung des Gefahrenbewusstseins gemäß OPS 1.037 Abs. a Nr. 1,
- 3.
- das Programm zur Meldung von betrieblichen Vorkommnissen gemäß OPS 1.037 Abs. a Nr. 2,
- 4.
- die Auswertung und die Veröffentlichung der einschlägigen Informationen über Unfälle und Störungen gemäß OPS 1.037 Abs. a Nr. 3,
- 5.
- das Flugdatenanalyseprogramm für Flugzeuge mit mehr als 27.000 Kilogramm höchstzulässiger Abflugmasse (MCTOM) gemäß OPS 1.037 Abs. a Nr. 4,
- 6.
- die Anwendung von Verfahren zur systematischen Erfassung, Bewertung und Kontrolle von Risiken (Risk Management) einschließlich Feststellung, Bewertung und Verringerungsmaßnahmen.
- 1.
- Eine den behördlichen Anforderungen entsprechende Person muss für die Umsetzung und Förderung des Programms gemäß OPS 1.037 Abs. a Nr. 5 bestimmt werden. Diese Person muss direkt dem verantwortlichen Betriebsleiter berichten und ausreichend verantwortlich und zuständig sein, um zu gewährleisten, dass die in den Absätzen 2 und 3 beschriebenen Aufgaben und Funktionen ordnungsgemäß ausgeführt werden und die Wirksamkeit der ausgewählten vorsorgenden und korrigierenden Maßnahmen überprüft wird.
- 2.
- Der verantwortliche Betriebsleiter muss die endgültige Verantwortlichkeit für alle Fragen der Luftverkehrssicherheit haben.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR508900008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c98d5d4f502c16bb4429e480e0a974d3813ed1ec7d75bfb1874269a7e161294