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LohnUGAÜV 7

Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 3 am 1.10.2027 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0BA0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bfe3d7c48c6264073264e2d55529d1825a9094ba84733a0f28838b6e97664355

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