LNGV
§ 7Langfristige Vergabe der nach der erstmaligen langfristigen Vergabe noch freien Kapazitäten von LNG-Anlagen
Verordnung zu regulatorischen Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen
- 1.
- ein weiteres Verfahren zur langfristigen Vergabe von Kapazitäten oder
- 2.
- ein Verfahren zur kurzfristigen Vergabe von Kapazitäten nach § 8 Absatz 2 oder § 9.
Aufh: Die V tritt gem. § 24 Satz 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR632100022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0ab1b92579b2df25cbe67a7c3a986b37287d6bfee58855a7dd6115e0a6a81c14