(1) Die Verzinsung des vom Betreiber einer LNG-Anlage eingesetzten Eigenkapitals erfolgt im Wege einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung auf Grundlage des betriebsnotwendigen Eigenkapitals. Das betriebsnotwendige Eigenkapital ergibt sich aus der Summe
1.
des kalkulatorischen Restwertes des Sachanlagevermögens der betriebsnotwendigen Anlagen der LNG-Anlage bewertet zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und
2.
der Bilanzwerte der betriebsnotwendigen Finanzanlagen und der Bilanzwerte des betriebsnotwendigen Umlaufvermögens unter Abzug des Steueranteils der Sonderposten mit Rücklageanteil
sowie unter Abzug des Abzugskapitals und des verzinslichen Fremdkapitals. Grundstücke sind zu Anschaffungskosten anzusetzen. Es ist jeweils der Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand anzusetzen. Soweit das nach den Sätzen 2 und 3 ermittelte betriebsnotwendige Eigenkapital einen Anteil von 40 Prozent des sich aus der Summe der Werte nach den Sätzen 2 und 3 ergebenden betriebsnotwendigen Vermögens übersteigt, ist der übersteigende Anteil dieses Eigenkapitals nach Absatz 4 zu verzinsen.
(2) Als Abzugskapital ist das zinslos zur Verfügung stehende Kapital zu behandeln. Es muss jeweils der Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand der folgenden Positionen angesetzt werden:
1.
Rückstellungen,
2.
erhaltene Vorauszahlungen und Anzahlungen von Kunden,
3.
unverzinsliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
4.
sonstige Verbindlichkeiten, soweit die Mittel dem Betreiber der LNG-Anlage zinslos zur Verfügung stehen, und
5.
Zuschüsse.
(3) Der auf das betriebsnotwendige Eigenkapital des Betreibers der LNG-Anlage anzuwendende Eigenkapitalzinssatz beträgt neun Prozent vor Steuern. Der Zinssatz nach Satz 1 ist anzuwenden, solange und soweit die Bundesnetzagentur nicht nach § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Energiewirtschaftsgesetzes etwas Abweichendes festgelegt hat, jedenfalls aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027.
(4) Der Zinssatz für den die Eigenkapitalquote übersteigenden Anteil des Eigenkapitals nach Absatz 1 Satz 6 bestimmt sich als arithmetisches Mittel aus dem auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr bezogenen Durchschnitt der folgenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufsrenditen und Zinsreihen:
1.
Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen – Anleihen von Unternehmen und
2.
Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften über eine Million Euro bei einer anfänglichen Zinsbindung mit einer Laufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahren.
Weitere Zuschläge sind unzulässig.
Fassungsangaben der Quelle
Aufh: Die V tritt gem. § 24 Satz 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.