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LMHV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln

Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.6.2016 I 1469;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 20.6.2023 I Nr. 159

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR181700007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e415586e6a2ac6e910a5e8ce972de3c0bc55008f3df8c64a794d4fa1858c4fd

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