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LMHV

Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1473)
1.
Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
2.
Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
3.
Lebensmittelrecht
4.
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
5.
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
6.
Havarieplan, Krisenmanagement
7.
Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
8.
Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
9.
Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
10.
Reinigung und Desinfektion
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.6.2016 I 1469;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 20.6.2023 I Nr. 159

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR181700007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e415586e6a2ac6e910a5e8ce972de3c0bc55008f3df8c64a794d4fa1858c4fd

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