LMHV
Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene
- 1.
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- 2.
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
- 3.
- Lebensmittelrecht
- 4.
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- 5.
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- 6.
- Havarieplan, Krisenmanagement
- 7.
- Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- 8.
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- 9.
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- 10.
- Reinigung und Desinfektion
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 21.6.2016 I 1469;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 20.6.2023 I Nr. 159
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR181700007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e415586e6a2ac6e910a5e8ce972de3c0bc55008f3df8c64a794d4fa1858c4fd