LMBestrV
§ 4Zulassung von Einrichtungen zur Bestrahlung
- 1.
- die Anlage den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission für das Betreiben von Bestrahlungseinrichtungen für die Behandlung von Lebensmitteln (Ref. FAO/WHO/CAC/Vol XV Ausgabe 1) entspricht,
- 2.
- für die Anlage eine Person bestimmt ist, die für die Einhaltung aller der für die Anwendung des Verfahrens erforderlichen Bedingungen verantwortlich ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 15.2.2019 I 116;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.11.2025 I Nr. 289
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR173000000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a8d28668beb83d29708380deacccf7e142d69a233d0ab23c970759720ec50ec