LKWÜberlStVAusnV
§ 7Übereinstimmungsnachweis
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 27.1.2025 I Nr. 25
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR614410011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa002ecbb5ebe6d647ada23c277c6162e526273f001a3dffbff510d085de0f22
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 30 EG-FGVAnerkennung und Anerkennungsstelle
„… tlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch ein Gutachten eines nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes. Für Fahrzeugkombinatione …“