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LkSG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 23.7.2021 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 16.7.2021 I 2595 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 5 Abs. 1 dieses G am 1.1.2023 in Kraft. § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 2 und die §§ 19 bis 21 treten gem. Art. 5 Abs. 2 am 23.7.2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR295910021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3ce1d7747064a18add8d6386c10da84920c08309acb0eccf6fcc443b06b1eb32

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