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Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007580940

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0455212fab8d7ea6c2e848360ff4f1c22dd58ea38db99fb36bbe82eea3c014e8

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