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LFzPfSchG

§ 2

Gesetz über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen

(1) Das Verbot des § 1 steht der Pfändung eines Luftfahrzeugs der im § 1 Nr. 3 bezeichneten Art nicht entgegen, wenn der Arrestanspruch während der Reise, auf der sich das Luftfahrzeug befindet, entstanden ist oder die Schuld für die bevorstehende Reise eingegangen ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Antragsteller glaubhaft zu machen.
(2) Die Pfändung darf jedoch nur erfolgen, wenn sie im Arrestbefehl oder in einem ergänzenden Beschluß des Arrestgerichts für zulässig erklärt ist.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 57 G v. 19.4.2006 I 866

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003850935

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1928aa57397200cbfb168e7be27d3ffbf411804aa3534eb33599a3cdaa963e08

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