LFzPfSchG
§ 1
Gesetz über die Unzulässigkeit der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen
- 1.
- Luftfahrzeuge, die ausschließlich staatlichen oder postalischen Zwecken dienen,
- 2.
- Luftfahrzeuge, die auf einer Fluglinie des öffentlichen Verkehrs eingesetzt sind, sowie die für den Liniendienst unentbehrlichen Ersatzluftfahrzeuge,
- 3.
- andere Luftfahrzeuge, die zur Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt verwendet werden und zum Abflug für eine solche Beförderung fertig sind.
Stand: Geändert durch Art. 57 G v. 19.4.2006 I 866
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003850935
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1928aa57397200cbfb168e7be27d3ffbf411804aa3534eb33599a3cdaa963e08