Zum Gesetzesinhalt

LeukoseV 1976

§ 3

Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder

Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2017 I 1262;

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021000976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 79265f2cbae0d53f434d343362aa71bb6020c2b54215788e896ea9f20a73f90d

XML-Quelle beim Herausgeber