Zum Gesetzesinhalt

LEinfG

§ 24

Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik

-
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR009550990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ec2341614666db4a304bb04d8cacfa997118969f865756cb28aabb1f8e996903

XML-Quelle beim Herausgeber