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LederGerbAusbV

§ 9Prüfungsbereiche von Teil 1

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-1-94 v. 13.8.1981 I 838 (GerbAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR114800015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49d93b81a29be9231cba51551a429a636e4e918a9360f8d0e84215a04dab6459

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