Zum Gesetzesinhalt

LederGerbAusbV

Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-21-1-94 v. 13.8.1981 I 838 (GerbAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR114800015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49d93b81a29be9231cba51551a429a636e4e918a9360f8d0e84215a04dab6459

XML-Quelle beim Herausgeber