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LebensMAusbV

§ 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk

Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR060400006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6f437b3c9bbccca4a212396769819cbf224b39dc4f26ab7070e50db644b1a9cb

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