LasthandhabV
Anhang
- 1.
- ihr Gewicht, ihre Form und Größe,
- 2.
- die Lage der Zugriffsstellen,
- 3.
- die Schwerpunktlage und
- 4.
- die Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.
- 1.
- die erforderliche Körperhaltung oder Körperbewegung, insbesondere Drehbewegung,
- 2.
- die Entfernung der Last vom Körper,
- 3.
- die durch das Heben, Senken oder Tragen der Last zu überbrückende Entfernung,
- 4.
- das Ausmaß, die Häufigkeit und die Dauer des erforderlichen Kraftaufwandes,
- 5.
- die erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
- 6.
- das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs und
- 7.
- die zur Verfügung stehende Erholungs- oder Ruhezeit.
- 1.
- der in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende Platz und Raum,
- 2.
- der Höhenunterschied über verschiedene Ebenen,
- 3.
- die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit,
- 4.
- die Beleuchtung,
- 5.
- die Ebenheit, Rutschfestigkeit oder Stabilität der Standfläche und
- 6.
- die Bekleidung, insbesondere das Schuhwerk.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 294 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR184200996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 879c002f0e0844566f3f8e5c1bb1c7ff9aed208f55d45472c0b53c17a3bd7c9a