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LastG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 12.9.2006 +++)

Das G wurde als Artikel 15 des G v. 5.9.2006 I 2098 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 22 Satz 2 dieses G am 12.9.2006 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR210500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b25995a02011ad9a62056cc3bf194e351b19be55a48dbbd574139d4969651bb3

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