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LAP-htVerwDV

§ 46Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:
alle Schwerpunktgebiete:   Stunden
1. Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen   1
2. Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit   1
3. Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik   1 1/4
4. Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften   1
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    zusammen 4 1/4
Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen:   Stunden
5. Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen   1
6. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen   1 1/4
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    zusammen 2 1/4
Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik:   Stunden
7. Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen   1
8. Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen   1 1/4
      ------
    zusammen 2 1/4
Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik:   Stunden
9. Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen   1
10. Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen   1 1/4
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    zusammen 2 1/4
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 15 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR223000004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a408afc429881e02189726fcaed80456a7e861ea311dd9cd4016fbe8f7c3eeff

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