Zum Gesetzesinhalt

LAP-hDBiblV

§ 26Inkrafttreten

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR277900001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6732f7b81611f2f6eba8e65bf2994e69b2c32d0bc77afb942f1867fc7b43a994

XML-Quelle beim Herausgeber