(1) Der Vorbereitungsdienst ist im Einzelfall zu verlängern, wenn die Ausbildung
1.
wegen einer Erkrankung,
2.
wegen eines Beschäftigungsverbots für die Zeit vor oder nach einer Entbindung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften oder wegen einer Elternzeit,
3.
durch Ableistung des Grundwehrdienstes oder eines Ersatzdienstes oder
4.
aus anderen zwingenden Gründen
unterbrochen worden und bei Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist.
(2) Der Vorbereitungsdienst kann - nach Anhörung der Referendarinnen und Referendare - in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 4 höchstens zweimal um nicht mehr als insgesamt zwölf Monate verlängert werden. Die Verlängerung soll so bemessen werden, dass die Laufbahnprüfung zusammen mit den Referendarinnen und Referendaren, die zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt worden sind, abgelegt werden kann.
(3) Bei Nichtbestehen der in § 19 Abs. 1 genannten Prüfung richtet sich die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes nach § 20 Satz 3 bis 5.
(4) Die praktische Ausbildung kann um Zeiten einer beruflichen Tätigkeit auf den in § 15 Abs. 2 genannten Gebieten verkürzt werden, soweit Aufgaben der Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken wahrgenommen wurden. Die Verkürzung darf sechs Monate nicht überschreiten.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.